Vage Angaben

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Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
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Ist eine gemietete Wohnung deutlich kleiner als im Mietvertrag angegeben, kann die Miete gemindert werden. Dem Vermieter hilft es nicht, wenn er den Vertrag vage hält. Auch bei einer „ca.“-Angabe ist eine Minderung möglich, wenn die Abweichung mehr als zehn Prozent beträgt. Die Relativierung lasse einen gewissen Spielraum, gebe dem Vermieter jedoch keinen Freibrief.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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