06. November 2009, 09:52 Uhr
Das Gericht hat die Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters bei mehrfach unpünktlicher Mietzahlung erleichtert. Danach kann es einen Kündigungsgrund darstellen, wenn ein Mieter trotz Abmahnung erneut unpünktlich zahlt.
In diesem Fall zahlte der Mieter drei Jahre lang verspätet, teilweise im Laufe des Monats, manchmal auch erst im Folgemonat. Der Vermieter mahnte und drohte mit Kündigung. Zwei Jahre später kam es erneut zu unpünktlichen Zahlungen. Als auch eine zweite Abmahnung nichts half, kündigte der Vermieter fristlos.
Redaktion (allg.)
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Artikel Unpünktliche Mietzahlung










