06. November 2009, 10:04 Uhr
Bei Modernisierungen muss sich der Vermieter genau an die Regeln halten, sonst braucht sie der Mieter nicht zu dulden. In dem vom Gericht entschiedenen Fall erhielt der Mieter lediglich eine Ankündigung über umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen und einer damit verbundenen Mieterhöhung von 200 Euro. Der Vermieter ging aber nicht weiter auf die einzelnen Maßnahmen wie Grundrissveränderungen, Einbau einer Badewanne oder Installation einer Gasetagenheizung ein. Dies sei jedoch zwingend, urteilten die Richter. Der Mieter durfte die Duldung der Arbeiten somit ablehnen.
Redaktion (allg.)
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