09. November 2009, 16:17 Uhr
Hat man eine Garage gemietet, darf man sein Auto auch in der Zufahrt parken. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Zufahrt allein der Garagennutzung zuzuordnen ist. Aus dem Mietvertrag gehe hervor, dass der räumliche Bereich unmittelbar vor der Garagenzufahrt Inhalt des Mietvertrages sei und nur allein auch von dem Mieter genutzt werden könne und dürfe.
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Artikel Mein Parkplatz
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