Tipps für Aussteiger
1167
11. November 2009, 09:25 Uhr
Zieht einer von zwei Mietern aus der Wohnung aus, kann er mit dem Vermieter seine Entlassung aus dem Mietvertrag ohne die Mitwirkung des verbleibenden Mieters vereinbaren, wenn dieser kein Interesse daran hat, seinen Mitmieter zu behalten. Der Ex-Mann muss einer Entlassung der Ehefrau aus dem Mietverhältnis nicht zustimmen. Vielmehr soll in jedem Einzelfall untersucht werden, ob und welche Interessen einer Mietvertragspartei durch das Ausscheiden des Mitmieters betroffen sind. Hinweis: Der Bundesgerichtshof wird in der Revision möglicherweise anders entscheiden. Denn bisher bedarf die Teilaufhebung eines Mietvertrags durch das Ausscheiden eines Mieters der Zustimmung des verbleibenden Mieters.
Redaktion (allg.)
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