Erbschaftsteuer

1167
Bild: natali_mis/stock.adobe.com
Bild: natali_mis/stock.adobe.com

Die Ablösung des für die Berechnung der Erbschaftsteuer von Immobilien als verfassungswidrig erklärten Einheitssystems durch eine Bedarfsbewertung, bei der das 12,5fache der letzten drei Jahresmieten abzüglich einer Alterswertminderung von maximal 50 Jahren angesetzt wird, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Erbschaftsteuer
4.3.2024
Steuern
Der Gesetzgeber hat den Erhalt des gemeinsamen Familienraumes im Erbfalle unter besonderen Schutz gestellt. Kinder sind bis zu einer gewissen Wohnfläche von der Zahlung der Erbschaftssteuer auf das...
26.6.2025
Wird eine Eigentumswohnung vererbt, das Erbe angetreten und nicht ausgeschlagen, erbt der Bedachte auch die vorhandenen Wohngeldschulden.
19.5.2025
Wohneigentum geerbt
Wenn zu einem Nachlass auch Geldmittel gehörten, die aber anderweitig verwendet wurden, dann kann der Erbe keine Stundung der Erbschaftssteuer verlangen.
1.7.2025
Gastkommentar
Die neue Regierung steht in den Startlöchern – die Hoffnungen im Bereich Wohnen sind hoch. Mit einem Werkzeug könnte der jahrelang versprochene Wohnungsbau-Turbo nun endlich gezündet werden.
1.4.2025
Verfassungsrechtler stützt GdW-Position
10.1.2025
Mietpreisbremse
Im Dezember 2024 stellte der Bundesgerichtshof fest: Die Berliner Mietpreisbremse verstößt nicht gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Die Begrenzung der Miethöhe bei Neuvermietungen ist...