16. November 2009, 15:33 Uhr
Die Ablösung des für die Berechnung der Erbschaftsteuer von Immobilien als verfassungswidrig erklärten Einheitssystems durch eine Bedarfsbewertung, bei der das 12,5fache der letzten drei Jahresmieten abzüglich einer Alterswertminderung von maximal 50 Jahren angesetzt wird, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
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