Sind die Mietnebenkosten noch nicht abgerechnet, begründet ein möglicher Nachzahlungsanspruch des Vermieters kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution.
Der BGH hat sich zu einem seit langem bestehenden Streit geäußert: die Aufrechnung bei Rückforderung der Kaution – erst nach der sechsmonatigen Verjährungsfrist gemäß § 548 BGB. Von einigen Gerichten...
Streitigkeiten zwischen Mietern desselben Wohnhauses sind für den Vermieter oftmals nur schwierig zu bewältigen. Für rein zwischenmenschliche Zerwürfnisse seiner Mieter ohne jeglichen Bezug und...
Es ist ein alltäglicher Vorgang, dass Mieter beim Abschluss eines Mietvertrages eine Sicherheitsleistung erbringen müssen. Trotz vieler rechtlicher Regelungen und einer Fülle von Grundsatzurteilen...
Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter über die Rückzahlung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses sind nicht gerade selten. Bekanntlich verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen...
Steigender Kostendruck und der Mangel an Arbeitskräften erfordern in der Immobilienwirtschaft effizientere Geschäftsprozesse. Rationalisierungsspielraum bietet die Digitalisierung repetitiver...
1. Im Hinblick auf den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung der beschlossenen Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen ist das Zurückbehaltungsrecht des...