18. November 2009, 16:24 Uhr
Die Umstellung von Brutto- auf Nettomiete zuzüglich der Betriebskostenvorauszahlungen ist bei preisgebundenem Wohnraum möglich. Sie erfordert nach § 10 Abs. 1 WoBindG eine Berechnung und Erläuterung der geforderten Nebenkostenvorschüsse. Fehlen diese Berechnung und Erläuterung, so kommt allein dadurch, dass der Mieter die geforderten Vorschüsse zahlt, keine Änderung des Mietvertrags zustande.
Redaktion (allg.)
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Artikel Preisgebundener Wohnraum
3.6.2024
Netzwerktreffen der Klimaschützer der Wohnungswirtschaft










