Unterbliebener Widerspruch

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Bild: Bits and Splits/stock.adobe.com
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Ein ungewöhnlicher Betriebskostenumlageschlüssel kann im Sinne des § 315 BGB als "Bestimmung nach billigem Ermessen" angesehen werden, wenn ihn die Mieter über Jahre hinweg widerspruchslos als angemessen hingenommen haben.

Redaktion (allg.)

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