19. November 2009, 13:46 Uhr
Mieter, die wegen Wohnungsmängeln die Miete mindern, müssen damit rechnen, dass der Vermieter die einbehaltenen Beträge nachfordert. Doch brauchen die Mieter nicht endlos mit solchen Ansprüchen zu rechnen. Wartet der Vermieter beispielsweise acht Monate mit der Klage auf Nachzahlung, sei dies zu spät. Der Mieter dürfe sich darauf verlassen, nicht mehr zur Kasse gebeten zu werden.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Zu lange gewartet
29.1.2025
Potenzial des ländlichen Raums? Wer will „weit draußen“ wohnen?










