Zu lange gewartet

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Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
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Mieter, die wegen Wohnungsmängeln die Miete mindern, müssen damit rechnen, dass der Vermieter die einbehaltenen Beträge nachfordert. Doch brauchen die Mieter nicht endlos mit solchen Ansprüchen zu rechnen. Wartet der Vermieter beispielsweise acht Monate mit der Klage auf Nachzahlung, sei dies zu spät. Der Mieter dürfe sich darauf verlassen, nicht mehr zur Kasse gebeten zu werden.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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