19. November 2009, 14:18 Uhr
Es ist ein Mangel an der Mietsache, der den Mieter zu 15 % Minderung berechtigt, wenn die Innenraumluft in seiner Wohnung wegen eines schadstoffhaltigen Parkettbodens doppelt so hoch mit PAK (Polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen) belastet ist wie die Außenluft.
Redaktion (allg.)
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Artikel Schadstoffhaltiger Parkettboden
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