Schadstoffhaltiger Parkettboden

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Bild: Paul/stock.adobe.com
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Es ist ein Mangel an der Mietsache, der den Mieter zu 15 % Minderung berechtigt, wenn die Innenraumluft in seiner Wohnung wegen eines schadstoffhaltigen Parkettbodens doppelt so hoch mit PAK (Polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen) belastet ist wie die Außenluft.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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