Verwertungskündigung bei Kauf zum Zwecke des Abrisses

1167
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Eine angemessene wirtschaftliche Verwertung liegt immer dann vor, wenn ein beabsichtigter Abriss sich im Rahmen der Sozial- und Rechtsordnung hält. Zur Darlegung des erheblichen Nachteils als Voraussetzung der Verwertungskündigung ist es erforderlich, dass der Eigentümer anhand von Wirtschaftlichkeitsberechnungen die Einnahmen und Ausgaben vor und nach der angestrebten Verwertung durch Abriss und Neubau gegenüberstellt. Sind die Vermögensnachteile für den Vermieter bei Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich, muss wie im Fall der beabsichtigten Weiterveräußerung das Bestandsinteresse des Mieters zurücktreten.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Verwertungskündigung bei Kauf zum Zwecke des Abrisses
26.10.2023
Umnutzung von Büroimmobilien
Die Wohnungsknappheit in Städten nimmt zu. Eine mögliche Antwort darauf: ehemalige Bürogebäude umbauen. Experten sehen Potenzial – auch wenn es nur ein Baustein sein kann.
26.7.2024
Kündigung
Das gesetzliche Wohnraummietrecht statuiert einen hohen Schutz von Wohnraummietern vor Kündigungen des Vermieters. Dieser kann nur kündigen, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Mieter können hingegen...
8.8.2025
Forschungsprojekt erfolgreich abgeschlossen
Wie die Bezeichnung bereits vermuten lässt, bestehen WDVS aus mehreren Materialien, die sich nach dem Abriss nur schwerlich sortenrein trennen lassen. Auf Grund des günstigen Preises sind im Markt...
1.4.2025
WBS 70: erste Energiesprong-Sanierung in Brandenburg
Seit Oktober wird in Ludwigsfelde bei Berlin ein DDR-Plattenbau mit 85 Wohnungen mit vorgefertigten Fassadentafeln „verkleidet“. Die serielle Sanierung soll schon im April vollendet sein. Die...
10.1.2025
Ersterrichtungsanspruch
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer im Fall eines sogenannten steckengebliebenen Baus zwar grundsätzlich einen Anspruch auf erstmalige plangerechte Errichtung des...
21.4.2026
Hausverwalter-Software im Überblick
Software für Hausverwalter kann viel mehr als nur Objekte oder Mieter verwalten, die Korrespondenz unterstützen, Betriebskosten überwachen, Heiz- oder Nebenkosten abrechnen. Wer bietet was, wie...