Auf dem Land bauen

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Will ein Grundstückseigentümer auf dem Land bauen, so kann er nicht verlangen, dass die in der Nachbarschaft weidenden Tiere (hier: Pferde und Rinder) entfernt werden, weil er durch die "von den Tieren ausgehenden Gerüche" belästigt wird. Das gilt zumal dann, wenn die Kommune bewusst "Offenlandfläche von Verbuschung freihält" (=Weidefläche), um die Zerstörung der Natur durch die Baupläne auszugleichen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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