Aquarium ausgelaufen

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Bild: itchaznong/stock.adobe.com
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Fügt ein Mieter seinem Nachbarn Schaden zu, haftet dafür nicht der Vermieter. Ein Fischfreund hatte ein Aquarium aufgestellt, aus dem Wasser in die darunter liegende Wohnung lief. Der Mieter dieser Wohnung wollte vom Vermieter Ersatz seiner Schäden. Das Gericht befand, dass diesem das Fehlverhalten des Nachbarn nicht zuzurechnen sei. Der geschädigte Mieter müsse sich an den Verursacher halten.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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