Rohr geplatzt - Schadenersatz?

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Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
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Auch wenn der Mieter nach dem Mietvertrag aufpassen muß, daß während seiner Abwesenheit die Wasserrohre nicht einfrieren - er muß der Hausratversicherung nach einem geplatzten Rohr im Bad den regulierten Schaden nicht unbedingt ersetzen. Das ist dann der Fall, wenn sein Badezimmer nur elektrische Heizung besitzt, die sich nicht für Dauerbetrieb eignet.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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