Umlage von Versicherungskosten
1167
27. November 2009, 09:25 Uhr
Als neu entstandene Betriebskosten sind die Kosten einer Gebäudeversicherung nicht mehr umlagefähig, wenn das versicherte Risiko bei Abschluss des Mietvertrages unverändert vorhanden, vom Vermieter aber nicht versichert worden war.
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