... und noch ein Jahr

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Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
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Enthält der Mietvertrag die Klausel, dass sich das Mietverhältnis jeweils um ein Jahr verlängert, wenn von einer der Parteien kein Widerspruch zum festgelegten Zeitpunkt eingereicht wird, so behält der ursprüngliche Mietvertrag seine volle Gültigkeit.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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