Erbschaftssteuer

Grundstück fehlerhaft bezeichnet

Wenn zum Zwecke der Ermittlung der Erbschaftssteuer ein Bescheid über die Feststellung eines Grundbesitzwertes erstellt wird, dann muss dieser korrekt und nachvollziehbar sein. Wird ein Grundstück so fehlerhaft bezeichnet, dass es nicht mehr eindeutig bestimmbar ist, dann ist der entsprechende Bescheid nichtig.

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Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
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Der Fall: Die Erben zweier Grundstücke (eines mit Wohnbebauung, eines mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung) erhielten vom Finanzamt einen Feststellungsbescheid über die Grundbesitzwerte. Doch die Lagebezeichnungen waren nicht korrekt, es wurde schließlich versehentlich für beide Grundstücke der Wert für eine Wohnimmobilie berechnet. Der Fiskus erklärte den Bescheid für nichtig, der Betroffene bestand auf der Beibehaltung der für ihn günstigeren ursprünglichen Version.

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Pixabay/ Mohamed_hassan

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Artikel Grundstück fehlerhaft bezeichnet
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