Arglistige Täuschung

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Ein Mieter unterzeichnete ein Schreiben, in dem der Vermieter die Umstellung der Mietstruktur von einer Teilinklusivmiete auf eine Nettomiete zuzüglich sämtlicher Betriebskosten ankündigte, mit ‚einverstanden'. Später focht er das an. Das Gericht ließ die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zu. Der Vermieter hätte über die Kosten, die mit einer Umstellung auf Nettomiete verbunden sind, aufklären müssen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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Artikel Arglistige Täuschung
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