30. November 2009, 14:52 Uhr
Wenn der Mieter beim Abschluss des Mietvertrages seine Einkünfte in falscher Höhe angibt, kann der Vermieter den Vertrag wegen arglistiger Täuschung auflösen. Eine Sozialhilfeempfängerin hatte im entschiedenen Fall dem Vermieter dargestellt, dass sie eine gut verdienende Designerin sei, obwohl sie sich bis dahin nur als "Fingernageldesignerin" beworben hatte, diesen Job allerdings nicht bekam.
Redaktion (allg.)
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