Zahlungsunfähigkeit

1167
Bild: Hans12/stock.adobe.com
Bild: Hans12/stock.adobe.com

Hat ein Mieter Anlass zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs gegeben, so ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Den Vermieter trifft jedoch eine Schadensminderungspflicht. Wurde ein Ersatzmieter gefunden, der sich jedoch später als zahlungsunfähig herausstellt, so haftet der ursprüngliche Mieter für den erneuten Zahlungsausfall bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit bzw. Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Zahlungsunfähigkeit
30.7.2025
Dübellöcher in der Mietwohnung
Kleine Löcher können nach dem Auszug aus einer Mietwohnung für größeren Streit sorgen. Vor allem dann, wenn die Wände durchlöchert sind wie ein Schweizer Käse. Kommt es deswegen zu juristischen...
18.8.2026
1. Im Hinblick auf den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung der beschlossenen Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen ist das Zurückbehaltungsrecht des...
26.2.2026
Langfristige Planung erforderlich
Am Ende läuft die Wärmewende im Bestand immer auf dieselbe Frage hinaus: Was senkt CO2-Emissionen und Nebenkosten – und was verlagert lediglich Risiken, etwa vom Gaspreis zum Strompreis oder hin zu...
29.1.2025
Steigende Zahlen in NRW
Wohnungslosigkeit gibt es auch auf dem Land. Darauf hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hingewiesen. Der LWL unterstützt Vermieter mit sechs Millionen Euro im Rahmen des Konzeptes...
17.4.2025
Eigenbedarfskündigung
Hat der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) gekündigt, hat er - zur Vermeidung eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens - den Mieter auf einen späteren Wegfall des...
4.3.2024
Streit bei Auszug
Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter über die Rückzahlung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses sind nicht gerade selten. Bekanntlich verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen...