01. Dezember 2009, 16:15 Uhr
Sind die Ansätze in einem Staffelmietvertrag anfangs "unangemessen hoch" und deshalb unwirksam, so bedeutet das nicht, dass damit automatisch die restlichen Staffelbeträge ebenfalls ungültig werden. Es ist jeweils zum Termin der nächsten Erhöhung festzustellen, ob sie die ortsübliche Vergleichsmiete unzulässig übersteigt.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Staffelmiete
1.12.2023
Tausende Wohnungen werden ertüchtigt









