04. Dezember 2009, 11:50 Uhr
Schimmel kann gesundheitsschädigende Gifte freisetzen - Grund für eine fristlose Kündigung. Als Beweis dafür reiche aber nicht allein eine ärztliche Bescheinigung aus, sondern es bedarf der Laboruntersuchung. Damit wiesen Richter die mit "Gesundheitsgefährdung" begründete fristlose Kündigung einer Gewerberaummieterin zurück, die ihre Mitarbeiter schützen wollte. Zuvor hatte das Gericht ein Gutachten eingeholt. Der Sachverständige stellte darin keine durch den Schimmel begründbaren Gesundheitsstörungen fest.
Redaktion (allg.)
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