Die fristlose Kündigung wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses nach § 554 a BGB setzt auch bei Kündigung des Mieters eine Zeitnähe zu den Vertragsverletzungen voraus - bei verstrichenen zweieinhalb Monaten ist das nicht mehr der Fall.
Eine außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum ist unter anderem dann zulässig, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig so sehr stört, dass der anderen...
1. Es besteht kein Anspruch des Mieters auf Erlaubnis einer baulichen Veränderung für ein Steckersolargerät, wenn diesdem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet...
Die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken betrifft einen Sachverhalt, der an sich unproblematisch eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen könnte, wenn es denn der...
Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter über die Rückzahlung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses sind nicht gerade selten. Bekanntlich verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen...
Wasser und seine Wiederverwendung spielen bei den Bauvorhaben der Ersten Wohnungsgenossenschaft Berlin Pankow eG (EWG) eine wichtige Rolle. In einem mehrgeschossigen Neubau aus dem Jahr 2018 wurde...
Mit Inkrafttreten der Mietrechtsnovelle 2025 hat der Gesetzgeber den Kündigungsschutz für Mieter deutlich erweitert. Betroffen sind in erster Linie Mietverhältnisse ab einer Wohndauer von zehn Jahren...