22. Dezember 2009, 10:28 Uhr
Anlieger einer Straße müssen für die Pflasterung nur einmal zahlen. Stellt sich heraus, dass der von der Stadt ausgewählte Belag ungeeignet ist, dürfen sie nicht nochmals zur Kasse gebeten werden, um die Straße neu zu pflastern. Das gilt auch, wenn die Stadt nichts von der Ungeeignetheit wusste.
Redaktion (allg.)
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