12. Januar 2010, 16:48 Uhr
Wird ein Beschluss der Wohnungseigentümer mehrheitlich gefasst, nach dem Haltung und Aufenthalte von Katzen und Hunden in den Wohnungen zu beenden und zukünftig zu unterlassen ist, so ist dies zulässig, wenn im Einzelfall mit diesem generellen Verbot nicht gegen Treu und Glauben verstoßen wird.
Redaktion (allg.)
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