Entscheidungsbefugnisse - Sanierung

1167
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Es verstößt nicht gegen Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Eigentümergemeinschaft die Sanierung eines Treppenhauses und den Kostenrahmen selbst festlegt, die Auswahl des Unternehmers aus den vorhandenen Kostenangeboten und Einzelheiten des Farbanstrichs jedoch dem Verwaltungsbeirat überträgt.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Entscheidungsbefugnisse - Sanierung
1.6.2026
1. Die Beschlussfassung über Erhaltungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum muss auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage erfolgen. Auch wenn sich Vergleichsangebote insoweit als...
26.2.2025
WEG-Jahresabrechnung
Durch das WEMoG hat der Gesetzgeber in § 16 Abs. 2. S. 2 WEG den Wohnungseigentümern weitreichende Kompetenzen eingeräumt, für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten vom gesetzlichen...
26.2.2025
Eigentümerversammlung Beschluss
Regelmäßig sind Beschlüsse zur Entlastung des Verwalters und Beirates Gegenstand von Eigentümerversammlungen. Die Verwalterentlastung ist im Gesetz selbst nicht geregelt, jedoch üblich und kann...
13.11.2025
Erhaltungsmaßnahmen in der WEG
Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft Erhaltungsmaßnahmen oder bauliche Veränderungen beschließt, dann müssen in dem Zusammenhang zwingend ein Kostenrahmen oder eine Obergrenze der Ausgaben benannt...
26.11.2025
Mehr Recycling, weniger Abfall
Erste Projekte zeigen: Zirkuläres Bauen besteht den Praxistest. Das dafür nötige gebrauchte Material zu finden, ist allerdings noch Puzzlearbeit. Doch der Aufwand kann sich lohnen, wie attraktive...
4.6.2024
Akteneinsicht in der WEG
Wohnungseigentumsverwalter sehen sich nicht selten unterschiedlichen Interessen der Eigentümer ausgesetzt. Mitunter opponieren einzelne Wohnungseigentümer gegen die Mehrheit. Auch wenn die Begehren...