21. Januar 2010, 14:36 Uhr
Fühlt sich eine Mehrheit von Wohnungseigentümern von der Hausmusik gestört, so dürfen diesem Hobby in der Eigentümerversammlung durchaus Grenzen gesetzt werden. Selbst das Verbot, ab 20 Uhr ein Instrument zu spielen, kann in bestimmten Fällen möglich sein.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Saxophon am Abend?
8.11.2023
Balkonkraftwerk gilt ab 2024 als privilegierte Maßnahme
1.12.2023
Balkonkraftwerk gilt ab 2024 als privilegierte Maßnahme










