22. Januar 2010, 11:56 Uhr
Müssen Besitzer von Eigentumswohnungen, die Teile des Rasens hinter dem Gebäude allein - gegen Übernahme der Pflegekosten - nutzen dürfen, auch die Aufwendungen für die Bewässerung tragen? Ja, weil zu den "Pflegekosten" nicht nur der personelle Aufwand und die Sachmittel Dünger, Grassamen usw. gehören. Ob zur Ermittlung der Wasserkosten eigene Uhren zu installieren sind, bleibt den Eigentümern überlassen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Gehört Wasser zu den Kosten der Rasenpflege?
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