04. März 2010, 16:19 Uhr
Klagen Vermieter wegen rückständiger Zahlungen, so genügt im Urkundenprozess die Vorlage des Mietvertrages vor Gericht. Werde der Mieter aufgrund eingeschränkter Beweismittel zu Unrecht zur Begleichung von Mietrückständen verurteilt, könne er im Rahmen des Nachverfahrens mit zusätzlichen Beweismitteln auf Schadenersatz klagen, heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofes.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Urkundenprozess
3.6.2024
AAL-Technologie ohne Marktdurchdringung
27.10.2025
Interview mit Holger Döring, Hausverwaltung Becker & Döring










