05. März 2010, 10:25 Uhr
Allein die Vermutung einiger Nachbarn, ein Mieter entsorge seine verdorbenen Lebensmittel nicht, wodurch es zu einem Schädlingsbefall kommen könnte, rechtfertigt keine zwangsangeordnete Wohnungsbegehung. Gibt es allerdings Beweise, so muss die Ordnungsbehörde Maßnahmen ergreifen, um den Ausbruch einer Seuche zu verhindern.
Redaktion (allg.)
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Artikel Schädlingsbefall vermutet
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