05. März 2010, 10:29 Uhr
Ein Mieter hatte mit Zustimmung des Eigentümers in seiner Wohnung eine Gasetagenheizung einbauen lassen. Nun wollte der Vermieter diese Heizung demontieren, um die Wohnung an die Gaszentralheizung anzuschließen. Der Mieter weigerte sich, und das Gericht gab ihm Recht.
Redaktion (allg.)
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