Mieter darf Heizung behalten

1167
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Ein Mieter hatte mit Zustimmung des Eigentümers in seiner Wohnung eine Gasetagenheizung einbauen lassen. Nun wollte der Vermieter diese Heizung demontieren, um die Wohnung an die Gaszentralheizung anzuschließen. Der Mieter weigerte sich, und das Gericht gab ihm Recht.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Mieter darf Heizung behalten
5.11.2024
Ergebnisse VDIV-Branchenbarometer 2024 (Teil 2)
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und den Klimaschutzzielen warten auf Immobilienverwaltungen neue Herausforderungen wie Heizungstausch und Anlagenoptimierung. Wie ist die Branche darauf vorbereitet...
2.10.2024
Hydraulischer Abgleich
Mit dem messtechnischen Verfahren von myWarm lässt sich die Heizlast genau ermitteln und das Heizungssystem energetisch optimieren.
18.7.2025
Energetische Ertüchtigung
Vermieterinnen und Vermieter können die Kosten einer energetischen Modernisierung durch eine Mieterhöhung auf die Mietparteien umlegen, wenn eine Einsparung von Energie zu erwarten ist. Dabei spielt...
15.5.2025
Produktwelten auf der ISH Frankfurt
Wärmepumpen sind teuer, die Stromtarife noch zu hoch. Obendrein hat die Technik viel Gegenwind im politischen Kulturkampf. Auf der Messe ISH in Frankfurt war davon nichts zu spüren. Für die Hersteller...
1.12.2023
GEG und WEG passen nicht formschlüssig zusammen
Das Gebäudeenergiegesetz ist mit neuen Aufgaben verbunden, die Verwalter beachten müssen. Was es zu beachten gilt und wo rechtliche Knackpunkte lauern.
22.10.2024
Optimierung von Heizungsanlagen
Der Gesetzgeber hat die Zeitvorgaben für die Umsetzung des hydraulischen Abgleichs äußerst straff bemessen. Die Anwendung einer digitalen Methode für den hydraulischen Abgleich verspricht hier...