11. März 2010, 11:20 Uhr
Verliert die Mieterin in einem Mehrfamilienhaus die Schlüssel, kann der Vermieter nicht nach acht Jahren die Schlösser umtauschen und das Geld dafür von der Mieterin verlangen. Zahlen müsste sie nur bei Missbrauchgefahr - die ist nach solch langer Zeit auszuschließen.
Redaktion (allg.)
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