11. März 2010, 11:21 Uhr
Vermietet eine Frau die Wohnung an ihre Adoptivtochter, kann sie keine einseitigen Hausregelungen treffen, die den Freund der Tochter betreffen. Ein auf diesem Weg erteiltes Hausverbot ist unwirksam.
Redaktion (allg.)
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Artikel Familienstreit
21.4.2026
Vom reaktiven Verwalter zum proaktiven Manager:










