Bezahlbarer Wohnraum wird knapp

"Wohnraum für sozial schwächer gestellte Menschen wird in einigen Ballungsregionen und wirtschaftlich starken Städten zunehmend knapp. Daher ist die Förderung von Wohnraum in diesen Regionen unverzichtbar", erklärte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverbandes. "Der Bund muss sich auch nach 2013 mindestens im bisherigen Umfang an der sozialen Wohnraumförderung beteiligen. Sonst drohen erhebliche soziale Probleme in den Quartieren, bis hin zu einer sozialen Segregation."

Foto: pixelio.de/Benjamin Klack
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Bis 2013 zahlt der Bund für die soziale Wohnraumförderung jährlich 518,2 Mio. Euro an die Länder. Derzeit verhandeln Bund und Länder über die Fortführung dieser Transferleistungen.

"Der demografische Wandel, die Notwendigkeit energetischer Sanierungen im Gebäudebestand und der strukturelle Wandel der Wohnungsmärkte, der sich regional unterschiedlich vollzieht, erfordern sogar ein höheres Maß an Engagement in der Förderpolitik", so Gedaschko. Zudem sei in den meisten Wohnungsteilmärkten der Umbau von Bestandswohnungen für das bezahlbare familien- oder altengerechte Wohnen erforderlich. Auch dadurch werden die Mieten steigen, was vor allem einkommensschwache Bevölkerungsteile trifft. Gegenwärtig zählen rund 20 Prozent der Haushalte in Deutschland zu den Niedrigeinkommensbeziehern, Tendenz steigend. Vor allem die zukünftigen Seniorenhaushalte werden ein deutlich geringeres Einkommen haben als die heutigen. Der soziale Wohnungsbestand, der vor allem in den alten Ländern liegt, baut sich jedoch sukzessive weiter ab. Laut einer Erhebung der Fachkommission Wohnungsbauförderung/SUBVE Bremen bei den Landesförderinstituten ist der Bestand an gebundenen Mietwohnungen zwischen 2002 und 2008 in fast allen Bundesländern gesunken – teilweise um mehr als die Hälfte.

"Es gilt jetzt, die Weichen für eine sichere Wohnraumförderung auch nach 2013 zu stellen", so der BSI-Vorsitzende. "Wir appellieren an die Länderchefs, die sich am 14. Juni zu einer Ministerpräsidentenkonferenz treffen, eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Fortsetzung der investiven Zweckbindung auf Länderebene einzugehen." Das würde bedeuten, dass die Mittel durch Zweckbindung auch zukünftig ausschließlich für die soziale Wohnraumförderung und zur Finanzierung der damit verbundenen Aufgaben eingesetzt werden können.

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