Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024

Bundestag beschließt Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit

Der Deutsche Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Darin enthalten ist auch eine neue Wohngemeinnützigkeit. Durch steuerliche Vergünstigungen soll es sozial orientierten Unternehmen, Vereinen und gemeinnützigen Stiftungen leichter gemacht werden, Sozialwohnungen zu bauen und zu sanieren.

Hohe Zinsen, teure Baustoffe und ein Mangel an Grundstücken – diese Hindernisse sollen gemeinnützige Vermieter mit Hilfe steuerlicher Vergünstigungen nehmen können. Foto: Adobestock/Kara
Hohe Zinsen, teure Baustoffe und ein Mangel an Grundstücken – diese Hindernisse sollen gemeinnützige Vermieter mit Hilfe steuerlicher Vergünstigungen nehmen können. Foto: Adobestock/Kara

Wenn der Bundesrat zustimmt, kann die Wohngemeinnützigkeit zum 1. Januar 2025 starten, erklärt Bundesbauministerin Klara Geywitz. „Mit dem Wiedereinstieg in die Wohngemeinnützigkeit entsteht Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen ohne zeitliche Befristung“, so die Ministerin.

Eine Wohngemeinnützigkeit gab es in der Bundesrepublik Deutschland schon einmal bis zu ihrer Abschaffung im Jahr 1990. Zu den Auswirkungen des Gesetzes schreibt das Bundesbauministerium:

  • „Die Förderung der neuen Wohngemeinnützigkeit im Rahmen der Abgabenordnung liegt in der vergünstigten Vermietung vor allem an Personen, deren Einkommen nicht mehr als das Fünf- bis Sechsfache der Sozialhilfe beträgt.
  • Das bedeutet, dass eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind im Alter von unter sechs Jahren ein Bruttoeinkommen von bis zu 67.470 Euro (inkl. Kindergeld und Unterhalt) erzielen kann, um eine Wohnung im Rahmen der neuen Wohngemeinnützigkeit anzumieten.
  • Insgesamt wird damit die Vermietung an ca. 60 Prozent der Haushalte in Deutschland unter den Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit steuerbefreit.
  • Die angebotene Miete muss dabei dauerhaft unter der marktüblichen Miete angesetzt werden, da anderenfalls keine Unterstützungsleistung der jeweiligen Körperschaft vorläge.
  • Damit erweitern wir die Möglichkeiten für die steuerbegünstigte Vermietung gegenüber den derzeit einschlägigen Möglichkeiten der Mildtätigkeit in § 53 AO erheblich. Zudem erfolgt eine rechtliche Klarstellung für die Bildung von Rücklagen für langfristige Investitionsvorhaben (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO), die besonders bei Investitionen in Wohnraum (zum Beispiel Sanierungen) auch langfristig zu planen sind.“

Steuerlich begünstigt werden also nur solche Vermieter, die sich auf eine unbefristete Mietpreisbindung einlassen.

GdW erkennt allenfalls eine Teillösung bei der Bekämpfung des Wohnungsmangels

Aus Sicht des Bundesverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW) könne die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit allenfalls ein „Teil-Beitrag bei der Bekämpfung des Wohnungsmangels leisten.“ Ohne ein funktionierendes Fördersystem für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft und ohne bezahlbaren Grund und Boden sei die Herkulesaufgabe der Versorgung mit bezahlbaren Mietwohnungen angesichts von 800.000 fehlenden Wohnungen nicht zu lösen.

Insgesamt sollte der Bund, so die Forderung des GdW, deshalb die soziale Wohnraumförderung auf 2,5 Milliarden Euro jährlich erhöhen und die Länder müssten dies kofinanzieren. Ein positives Beispiel sei Nordrhein-Westfalen: Dort stünden im laufenden Jahr 1,3 Milliarden Euro Wohnungsbaufördermittel zur Verfügung und damit mehr als in allen anderen Bundesländern zusammen. (Red.)

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass zu Prozessen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, der Verantwortliche Verfahrensverzeichnis führen muss. Insbesondere bei einer Prüfung durch die Datenschutzbehörden muss der Verantwortliche...
Printer Friendly, PDF & Email
21.1.2025
Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar finden vorgezogene Neuwahlen zum Deutschen Bundestag statt. Wie realistisch ist die Hoffnung, dass die zukünftige Bundesregierung die Blockade des Wohnungsbaus löst und für finanzielle...
13.1.2025
Wohnungslosenbericht 2024
Die Bundesregierung hat den Wohnungslosenbericht 2024 beschlossen. Im Vergleich zum ersten Bericht von 2022 ist die Zahl wohnungsloser Menschen deutlich gestiegen. Das liegt unter anderem an einer...
30.11.2023
Wohnungsbau im freien Fall
Der Wohnungsbau im freien Fall, eine heraufziehende Wohnungsnot und der aktuelle haushaltspolitische Stillstand – GdW-Präsident Axel Gedaschko kritisiert auf dem Tag der Wohnungswirtschaft in Berlin...
7.3.2024
Empirica-Studie im Auftrag des ZIA
Seit Ende der 1990er-Jahre wurden in Deutschland 131 Warenhäuser geschlossen. Das Problem des fehlenden Wohnraums lässt sich durch die Umnutzung dieser Immobilien nicht lösen.
22.9.2025
Baugenehmigungen weiter gestiegen
Für den Juli 2025 meldet das Statistische Bundesamt 22.100 Baugenehmigungen für Wohnungen. Dies bedeutet einen Anstieg von 30 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Im Juli 2024 waren allerdings die...
26.7.2024
Jahresbilanz des BBU für Berlin
In der Hauptstadt Berlin kann man nach wie vor günstig zur Miete wohnen – diesen Schluss zieht der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen aus dem Zensus 2022. BBU-Chefin Maren Kern nutze...