Bundestag beschließt Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit
Wenn der Bundesrat zustimmt, kann die Wohngemeinnützigkeit zum 1. Januar 2025 starten, erklärt Bundesbauministerin Klara Geywitz. „Mit dem Wiedereinstieg in die Wohngemeinnützigkeit entsteht Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen ohne zeitliche Befristung“, so die Ministerin.
Eine Wohngemeinnützigkeit gab es in der Bundesrepublik Deutschland schon einmal bis zu ihrer Abschaffung im Jahr 1990. Zu den Auswirkungen des Gesetzes schreibt das Bundesbauministerium:
- „Die Förderung der neuen Wohngemeinnützigkeit im Rahmen der Abgabenordnung liegt in der vergünstigten Vermietung vor allem an Personen, deren Einkommen nicht mehr als das Fünf- bis Sechsfache der Sozialhilfe beträgt.
- Das bedeutet, dass eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind im Alter von unter sechs Jahren ein Bruttoeinkommen von bis zu 67.470 Euro (inkl. Kindergeld und Unterhalt) erzielen kann, um eine Wohnung im Rahmen der neuen Wohngemeinnützigkeit anzumieten.
- Insgesamt wird damit die Vermietung an ca. 60 Prozent der Haushalte in Deutschland unter den Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit steuerbefreit.
- Die angebotene Miete muss dabei dauerhaft unter der marktüblichen Miete angesetzt werden, da anderenfalls keine Unterstützungsleistung der jeweiligen Körperschaft vorläge.
- Damit erweitern wir die Möglichkeiten für die steuerbegünstigte Vermietung gegenüber den derzeit einschlägigen Möglichkeiten der Mildtätigkeit in § 53 AO erheblich. Zudem erfolgt eine rechtliche Klarstellung für die Bildung von Rücklagen für langfristige Investitionsvorhaben (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO), die besonders bei Investitionen in Wohnraum (zum Beispiel Sanierungen) auch langfristig zu planen sind.“
Steuerlich begünstigt werden also nur solche Vermieter, die sich auf eine unbefristete Mietpreisbindung einlassen.
GdW erkennt allenfalls eine Teillösung bei der Bekämpfung des Wohnungsmangels
Aus Sicht des Bundesverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW) könne die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit allenfalls ein „Teil-Beitrag bei der Bekämpfung des Wohnungsmangels leisten.“ Ohne ein funktionierendes Fördersystem für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft und ohne bezahlbaren Grund und Boden sei die Herkulesaufgabe der Versorgung mit bezahlbaren Mietwohnungen angesichts von 800.000 fehlenden Wohnungen nicht zu lösen.
Insgesamt sollte der Bund, so die Forderung des GdW, deshalb die soziale Wohnraumförderung auf 2,5 Milliarden Euro jährlich erhöhen und die Länder müssten dies kofinanzieren. Ein positives Beispiel sei Nordrhein-Westfalen: Dort stünden im laufenden Jahr 1,3 Milliarden Euro Wohnungsbaufördermittel zur Verfügung und damit mehr als in allen anderen Bundesländern zusammen. (Red.)











