Zahl der Menschen ohne eigene Wohnung ist gestiegen
Anfang 2024 lebten demnach im Bundesgebiet insgesamt 531.601 Menschen in Wohnungslosigkeit (Doppelerfassungen rausgerechnet). Diese Zahl umfasst drei Gruppen:
- Die untergebrachten wohnungslosen Personen: 439.466 Personen.
- Verdeckte wohnungslosen Personen, die bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten untergekommen (Februar 2024: 60.435, davon 4.631 ebenfalls untergebracht).
- Wohnungslose Menschen ohne Unterkunft, die auf der Straße oder in Behelfsunterkünften leben (Februar 2024: 47.270, davon 10.939 ebenfalls untergebracht)
Die Daten zu den untergebrachten wohnungslosen Personen erhebt jährlich zum 31. Januar das Statistische Bundesamt im Rahmen einer Unterbringungsstatistik. Zur Anzahl der verdeckt wohnungslosen Menschen und wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft hat das Bundesbauministerium einen Forschungsauftrag für eine Befragung und Hochrechnung vergeben.
Gegenüber 2022 sind die Zahlen massiv gestiegen, insbesondere bei den wohnungslosen Menschen in einer Unterbringung (+ 261.366). Ebenfalls gestiegen, wenn auch weniger drastisch ist die Anzahl der Menschen in verdeckter Wohnungslosigkeit (+ 3.804) und von wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft (+ 3.831).
Erfasst werden auch untergebrachte Kriegsflüchtlinge
Der Anstieg bei den untergebrachten wohnungslosen Personen ist dem Bericht zufolge insbesondere auf zwei Umstände zurückzuführen: Zum einen handelt es sich bei der Statistik um eine neue Erhebung, die zu Beginn zu Untererfassungen geführt hat, die nach und nach erst ausgeglichen werden. Zum anderen erfasst die Statistik untergebrachter wohnungsloser Menschen auch in Unterkünften für Geflüchtete untergebrachte Personen. So sind 136.900 geflüchtete Ukrainer neu in der Statistik enthalten. Zwar gibt es auch bei den anderen Wohnungslosengruppen Erklärungsansätze für leichte Untererfassungen, aber der Bericht konstatiert: „Insgesamt ist jedoch davon auszugehen, dass die Zahl der wohnungslosen Menschen trotz aller Anstrengungen, Wohnungslosigkeit zu überwinden, gestiegen ist“.
Statistik unterscheidet drei Gruppen wohnungsloser Menschen
Genauere Angaben zu den drei Gruppen von wohnungslosen Menschen sind dem Bericht zu entnehmen, insgesamt sind drei Schwerpunkte anhand soziodemografischer Merkmale zu identifizieren:
- Untergebrachte wohnungslose Personen sind zu einem sehr großen Teil ausländische Staatsangehörige, die aktuell zu fast einem Drittel aus der Ukraine stammen. Sie sind relativ jung und leben überwiegend in Haushalten mit Kindern.
- Unter den verdeckt wohnungslosen Personen findet sich die Mehrheit der nicht untergebrachten wohnungslosen Frauen. Diese sind zumeist jung und deutsche Staatsbürgerinnen.
- Wohnungslose Personen ohne Unterkunft sind mehrheitlich männlich, mehrheitlich deutsch, zwischen 30 und 65 Jahre alt und, wenn sie deutsch sind, überwiegend alleinstehend.
Wohlfahrtsverband sieht Scheitern der Regierung
Nach Meinung des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands zeige die Statistik, dass die Bundesregierung mit ihrer Strategie, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, gescheitert sei. Auslaufende Sozialbindungen von Wohnungsbeständen und das drohende Auslaufen der Mietpreisbremse würden die Situation weiter verschärfen. In der Wohnungspolitik dürfe es kein „Weiter so“ geben. Bund, Länder und Kommunen seien gefordert, ein Sofortprogramm gegen Wohnungslosigkeit und für bezahlbare Wohnungen zu erarbeiten. Die demokratischen Parteien müssten eine gemeinsame Kraftanstrengung unternehmen. „Wir brauchen jetzt ein Sofortprogramm für mehr Prävention vor Wohnungslosigkeit, mehr Mieterrechte, die Förderung von gemeinnützigen Vermietern und massive Investitionen in den Rückkauf, Ankauf und Erhalt von kommunalen Wohnungsbeständen“, fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband.
Bauministerin verweist auf mehr Geld für sozialen Wohnungsbau
Bundesbauministerin Klara Geywitz weist in ihrer Stellungnahme zum Wohnungslosenbericht darauf hin, dass der Bund bis 2028 mehr als 20 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen werde. Geywitz verwies außerdem auf die neue Wohngemeinnützigkeit, die am 1. Januar 2025 gestartet sei, und auf die Erhöhung des Wohngeldes zum Jahresbeginn um durchschnittlich 15 Prozent.
„Bezahlbare Wohnung ist ein Menschenrecht“
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert ein stärkeres Engagement von Bund, Ländern und Kommunen zur Überwindung von Wohnungslosigkeit. „Deutschland ist menschenrechtlich verpflichtet, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und bestehenden Wohnraum bezahlbar zu halten. Es ist daher inakzeptabel, dass mit rund 531.600 Personen mehr Menschen denn je – darunter viele Kinder – wohnungslos sind und dadurch massiv in ihren Grund- und Menschenrechten eingeschränkt werden“, sagt Claudia Engelmann, Expertin des Instituts für das Recht auf Wohnen. Wohnungslose Menschen seien nicht nur in ihrem Recht auf Wohnen eingeschränkt, sondern etwa auch in ihrem Recht auf Gesundheit oder auf Schutz vor Gewalt. Das zeige der Wohnungslosenbericht der Bundesregierung sehr deutlich.
Engelmann forderte „wirksame Maßnahmen zur Mietpreisregulierung“ wie etwa die Ausweitung der Schonfristzahlung auf die ordentliche Kündigung – also die Möglichkeit, dass eine Kündigung unwirksam ist, wenn die Mietschulden nachgezahlt werden“, so Engelmann weiter. Auch müsse deutlich mehr als bisher in den sozialen Wohnungsbau investiert werden. Hier seien Bund und Länder gemeinsam in der Pflicht. Darüber hinaus könne der Bund ein Förderprogramm zur Anschubfinanzierung kommunaler Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit auflegen. Dies sei eine sehr wirksame Maßnahme zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in der Fläche.
Ein wirksames Instrument zur Beendigung von Obdachlosigkeit ist das Betreuungskonzept "Housing First"; lesen Sie hier mehr dazu:












