Wohnungspolitik

Bundeskabinett billigt Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W)

Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen fordert Deutschland unter anderen dazu auf, Armut in jeder Form und überall bis zum Jahr 2030 zu beenden sowie allen Menschen einen Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zu einer Grundversorgung zu ermöglichen. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit wird nun erstmals eine bundesweite Handlungsstrategie vorgelegt. Das BMWSB koordiniert diese Strategie.

Hier in Rostock werden gerade Sozialwohnungen gebaut. Die Baustelle der WIRO besuchte Bundesbauministern Klara Geywitz im April 2024. BILD: BMWSB/ Henning Schacht
Hier in Rostock werden gerade Sozialwohnungen gebaut. Die Baustelle der WIRO besuchte Bundesbauministern Klara Geywitz im April 2024. BILD: BMWSB/ Henning Schacht

Das sind die geplanten Maßnahmen des BMWSB (Auszug):

  • Akute Unterbringung: Erarbeitung von Empfehlungen zu Standards der Unterbringung in Notunterkünften.
  • Wissensaustausch und Vernetzung: Förderung und Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit
  • Wissensaustausch und Vernetzung: Etablierung von akteursübergreifenden Facharbeitsgruppen zu den Themen Wohnraum, Prävention sowie Hilfen, Hilfesystem und Notversorgung.
  • Wissensaustausch und Vernetzung: Aufbau einer Nationalen Wissensplattform zum Thema Überwindung von Wohnungslosigkeit.
  • Datenerhebung: Aufbau eines Ressortforschungsprogramms zum Thema Wohnungslosigkeit
  • Nachverfolgung: Realisierung eines Dashboards zur Darstellung des Nationalen Aktionsplans im Internet

Weitere laufende Maßnahmen des BMWSB sind:

  • Investitionen in den sozialen Wohnungsbau: Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 18,15 Milliarden Euro in den Jahren 2022 bis 2027. Gemeinsam mit den Ländern stehen damit über 45 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.
  • Wohngeldreform in der Geschichte der Bundesrepublik: Die Anzahl der Wohngeldhaushalte wird verdreifacht. Zudem verdoppelte sich zum 1. Januar 2023 die Höhe des Wohngeldes im Durchschnitt für die bisher beziehenden Haushalte. Neu ist, dass das Wohngeld-Plus durch die Reform auch bei den Heizkosten entlastet und die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung abmildert. Als zielgenaues Instrument konnte es erheblich zur Abmilderung der Wohnkostenbelastung beitragen.
  • Wohnraumangebot: Etablierung besserer Rahmenbedingungen und Planungs- und Genehmigungsbeschleunigungen für den Wohnungsneubau durch das "Bündnis bezahlbarer Wohnraum".

Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie die privaten Haus- und Grundeigentümer begrüßen Initiative des Bundes

Die Verbände GdW, BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Haus & Grund  und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sehen vor allem positiv, dass mit dem NAP W die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland noch mehr Aufmerksamkeit bekommt und damit die Notwendigkeit erkannt wird, Menschen in Not und ohne Dach über dem Kopf oder ohne eigene Wohnung zu unterstützen und die Präventionsarbeit zu stärken, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden.

Gegen eine Verschärfung des Mietrechts

Allerdings sehen die beteiligten Verbände nicht, inwieweit die Diskussion zur Mietpreisbremse dazu beiträgt, Wohnungslosigkeit zu verhindern. Vielmehr gilt es, die Rahmenbedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau zu verbessern und die Handlungsfähigkeit der Wohnungsanbieter, die sich für die sozialen Belange von Wohnungs- und Obdachlosen einsetzen, zu stärken.

Mit der Billigung des NAP W durch das Bundeskabinett wird nunmehr seitens des Bundes bekräftigt, eine Änderung im Mietrecht vorzunehmen. Mietrechtliche Änderungen wurden erstmalig im Januar 2024 vom Bund in den NAP W als Maßnahme zur Reduzierung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit aufgenommen. Die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft haben sich frühzeitig gegen eine Verschärfung des Mietrechts ausgesprochen. Statt Investitionsbremsen in Form von immer schärferen Mietrechtseingriffen helfen den Wohnungssuchenden nur neue bezahlbare Wohnungen, deren Bau wieder ermöglicht werden muss.

Erst vor wenigen Tagen wurde die Absicht der Regierung bekannt, die Mietpreisbremse zu verlängern. Es wird befürchtet, dass die Umsetzung weiterer mietrechtlicher Änderungen die Lage am Wohnungsmarkt weiter verschärfen wird und mit dem gemeinsamen Ziel des NAP W, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu reduzieren, nicht vereinbar ist.

Zudem kritisieren die Verbände, dass beim vorgelegten BMWSB-Maßnahmenkatalog keine Zeit- und Kostenpläne hinterlegt seien.

Quelle: gemeinsame Pressemitteilung der genannten Verbände der Wohnungswirtschaft und Immobilienwirtschaft

Mehr Infos zur Initiative zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 mit einem Video und dem Aktionsplan als PDF zum Herunterladen auf der Website des BMWSB

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