Ausgabe 5/2012

Rohrwärme erkennen und präzise abrechnen
Die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zeigt in manchen Gebäuden innerhalb einer Liegenschaft oft große Spreizungen. Einige Nutzer scheinen ungewöhnlich viel zu heizen, andere dagegen extrem wenig – Reklamationen der Vielverbraucher sind die Folge. Grund dafür sind häufig Rohrleitungen, die nicht ausreichend gedämmt sind. So geht ein Teil der Wärme auf dem Weg zu den einzelnen Heizkörpern in nicht erfasste Grundwärme über. Die Bewohner können diese Rohrwärme nicht regeln und müssen im Extremfall sogar lüften, wenn die Raumtemperatur zu hoch ist.Array
Magazin
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Wohnungswirtschaft
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Special Regenerative Energien
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Immobilien
- Preisgekrönt: Wohnen und Lernen in historischer Verdichtung
- Umwandlung eines Bürogebäudes: Service-Wohnen mitten in Bochum
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Modernisieren
- Wohnungswirtschaft und Cloud Computing
- Gebäude-Infrastruktur: Vielfalt nur mit modernen Kabelverbindungen
- Heizkostenabrechnung: Rohrwärme erkennen und präzise abrechnen
- Rauchmelder: Vorsorge braucht keinen gesetzlichen Zwang
- Serie: Grundstücksentwässerung, Teil 3
Recht
- Kurz gefasst: Aktuelle Urteile im Überblick
- Betriebskostenabrechnung: So werden Konflikte vermieden
- Anspruch des Mieters auf Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen
Forum
- EBZ-Fernlehrgang „Immobilienfachwirt“: Studienbrief 1
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Inhalt dieser Ausgabe
1. Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, mit der ein Verwalter wieder bestellt wird, ist im Beschlussanfechtungsverfahren für…
Auch bei der Gewerberaummiete muss die Regelung zur Überwälzung der Betriebskosten auf den Mieter klar und eindeutig sein.
Dieser Beitrag…
1. Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter bei bestehendem Sicherungsbedürfnis seinen Anspruch auf Leistung der…
1. Der Herausgabeanspruch des Vermieters erstreckt sich gegen jede Person, die (Mit-)Besitz an den Mieträumen hat. 2. Mitbesitzer ist jeder,…
Kontakte über ein Internetportal führen nicht stets zum Abschluss eines Maklervertrages.
Dieser Beitrag steht als PDF-Datei zur Verfügung…
Eine über den Rahmen des § 551 Abs. 1 BGB hinausgehende Mietsicherheit ist auch dann unzulässig, wenn sie von einem Dritten freiwillig gestellt…
Die Nebenkostenabrechnung muss "mit Papier und Bleistift" nachprüfbar sein.
Dieser Beitrag steht als PDF-Datei zur Verfügung.
Bei…
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, die eidesstattliche…