Anfechtbarkeit der Bestellung eines WEG-Verwalters
1. Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, mit der ein Verwalter wieder bestellt wird, ist im Beschlussanfechtungsverfahren für unwirksam zu erklären, wenn Zweifel an der gebotenen Neutralität des Verwalters bestehen. 2. Zweifel an der gebotenen Neutralität des Verwalters bestehen, wenn er einen Wohnungseigentümer beleidigt. 3. Die Bezeichnung eines Wohnungseigentümers als Querulant begründet selbst dann Zweifel an der gebotenen Neutralität, wenn es sich bei dem Betroffenen um einen "schwierigen" Wohnungseigentümer handelt.
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