Auch das Dach muss beräumt werden

Hausbesitzer bzw. Verfügungsberechtigte sollten sich bereits jetzt unbedingt die Frage stellen, wer im kommenden Winter ihre Verkehrsflächen, Wege und Dächer von schnee- und eisfrei hält.

Schneeräumung ist Pflicht des Immobilienbesitzers. Foto: Niederberger Gruppe
Schneeräumung ist Pflicht des Immobilienbesitzers. Foto: Niederberger Gruppe

Schneeräumung ist eine Pflicht, die die Kommunen auf Immobilieneigentümer übertragen haben und bei der Versäumnisse im zu hohen Schadenersatzforderungen – unabhängig ob Personen- oder Sachschaden – führen können.

Und zur Schneeräumpflicht gehört auch das Dach. Taut der Schnee erst einmal an und gefriert wieder,  wird die Schneelast schnell mehrere Tonnen schwer und kann zu Schäden am Dach und im schlimmsten Falle zu Dacheinstürzen führen. Gefährdet sind hier besonders Gebäude mit Flachdach.

Die zulässige Schneelast ist übrigens nicht von der Schneehöhe abhängig, sondern vom Schneegewicht: Pulverschnee ist viel leichter als Nassschnee oder Eis. Die Winterdienstler der Niederberger Gruppe können durch exakte Messverfahren das tatsächliche Schneegewicht bestimmen.Tückisch sind vor allem Schneeverwehungen auf Flachdächern, weil das Gewicht dann unterschiedlich verteilt ist, sowie von Schnee und Eis überdeckte Dacheinbauten, die nicht betreten werden dürfen. Wenn dann Dachräumungen erforderlich werden, sollte man das auf jeden Fall Fachleuten überlassen.

Auch die professionelle Eiszapfenentfernung gehört zum Winterdienstrepertoire sämtlicher Betriebe des Facility-Management-Dienstleisters Niederberger Gruppe. Muss nämlich erst einmal die Feuerwehr anrücken, wird es für den Besitzer der Immobilie richtig teuer.

Vorbeugend ist es ratsam, Dächer im Herbst einer gründlichen Wartung und Reinigung zu unterziehen, bei der beispielsweise die Dachentwässerungseinrichtungen überprüft und Schneefanggitter kontrolliert werden. 

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