Mietrecht

Was tun, wenn Mieter sich in der Weihnachtszeit gestört fühlen?

Ausgerechnet zur Advents- und Weihnachtszeit kommt es immer mal wieder zu Streitigkeiten unter Nachbarn, oder ein Mieter droht eine Mietminderung wegen Ruhestörung an. Mal geht es um einen Brand in der Nachbarwohnung, mal um das Lagern von Böllern in der Mietwohnung, mal um die Streupflicht des Vermieters an Silvester. Hier kommen einige  Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkomplex.

Wenn es in der Wohnung brennt, entsteht nicht nur Ihnen ein Schaden, sondern unter Umständen auch anderen Bewohnern in einem Mietshaus. Lassen Sie offenes Feuer niemals unbeobachtet. BILD: Adobestock/ krolja und David Kreuzberg
Wenn es in der Wohnung brennt, entsteht nicht nur Ihnen ein Schaden, sondern unter Umständen auch anderen Bewohnern in einem Mietshaus. Lassen Sie offenes Feuer niemals unbeobachtet. BILD: Adobestock/ krolja und David Kreuzberg

Wegen eines Brandes in einer Nachbarwohnung über Weihnachten musste eine Familie ihre eigenen vier Wände verlassen und konnte über längere Zeit nicht zurückkehren. Die Instandsetzungszeit betrug 18 Monate, während derer keine Miete bezahlt werden musste. Die Mieter forderten zudem rund 19.000 Euro für anderweitige Unterbringung.

Das Amtsgericht München entsprach dem nicht, denn der Eigentümer habe den Mangel, der Auslöser für den Auszug war, nicht zu vertreten.
AG München, Aktenzeichen 414 C 22911/18

Frieren zu Weihnachten?

Gemütlich soll es sein. In der Advents- und Weihnachtszeit verbringen die Menschen viel Zeit zu Hause. Sie wollen feiern und nicht gestört werden. Kommt es über die Weihnachtstage hinweg in einer Mietwohnung immer wieder zu einem Heizungsausfall, so ist das natürlich besonders ärgerlich.

Im konkreten Fall informierte der Mieter stets den Hausmeister, der dann auch die Heizung wieder zum Laufen brachte. Trotzdem gestand das Amtsgericht Frankfurt/Main den Betroffenen eine Mietminderung um 25 Prozent zu.
AG Frankfurt a.M., Aktenzeichen 33 C 588/11-76

Der Eigentümer einer Wohnung darf seinem Mieter die fristlose Kündigung aussprechen, wenn dieser in dem Objekt mit Glasscherben ummantelte sogenannte "Polenböller" lagert. Dies entschied das Amtsgericht Hannover. Der Mieter hatte beabsichtigt, die Böller nicht in der Silvesternacht, sondern zur Bekämpfung einer Rattenplage einzusetzen.
AG Hannover, Aktenzeichen 474 C 13200/19

--> weiterlesen: Wenn Mieter Schusswaffen besitzen – das sollten Vermieter wissen

Streupflicht an Silvester

Ist kein erhöhter Publikumsverkehr zu erwarten, dann darf der Eigentümer eines Wohngrundstücks am Silvesterabend um 20 Uhr das Streuen von Sand auf dem Gehsteig einstellen. Hier war eine Fußgängerin zwischen 22:40 und 23:30 Uhr gestürzt und hatte sich verletzt. Das Kammergericht Berlin urteilte, dass es sich nicht um einen besonders frequentierten Ort gehandelt habe und deswegen auch an Silvester keine erweiterte nächtliche Winterdienstpflicht bestanden habe.
KG Berlin, Aktenzeichen 21 U 16/18

--> Streupflicht auf Nebenwegen: Verkehrssicherungspflicht liegt vor, wenn Fußweg nicht geräumt und nicht gestreut ist

WEG-Weihnachtsbaum

Wenn ein Weihnachtsbaum im öffentlichen Raum nicht standsicher und damit fehlerhaft aufgestellt wurde, dann haftet der Aufsteller (hier: städtische Mitarbeiter im Auftrag einer Eigentümergemeinschaft) für den entstehenden Schaden. Der Baum war an Heiligabend umgeweht worden und hatte eine Kurierfahrerin verletzt. Nach Meinung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hätte der Baum so stabil stehen müssen, dass er den zu erwartenden Winden standhält.
OLG Düsseldorf, Aktenzeichen 22 U 137/21

Das Glockenläuten von Kirchen ist für manche Anwohner immer wieder ein Stein des Anstoßes. Im Ortsteil einer Kommune wurde werktags zweimal sowie am Weihnachtsnachmittag und an Feiertagen jeweils einmal am Nachmittag geläutet, was einem Nachbarn zu oft erschien. Das Oberlandesgericht Karlsruhe stimmte der geforderten Reduzierung der Lautstärke nicht zu. Schließlich handle es sich jedes Mal nur um zweieinhalb Minuten.
OLG Karlsruhe, Aktenzeichen 4 U 17/18

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern

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TIPP DER IVV-REDAKTION

Die Sonderausgabe „Vorbeugender Brandschutz“ 2024

Gebäude müssen künftig anders geplant und gebaut werden und Menschen, Gebäude und Infrastruktur müssen vor höherer Brandgefahr geschützt werden besonders angesichts zunehmender gefährlicher Wetterphänomene.

Brandschutz spielt in zunehmendem Maße eine Rolle bei Fragen der Nachhaltigkeit und des ökologischen Bauens, wie etwa die Nutzung erneuerbarer Energien und die Integration von Bauwerken in ein klimafolgenfestes urbanes Umfeld.

Den Implikationen für Regelwerke und Technik ist ein großer Teil der Ausgabe gewidmet: Wir betrachten, wie PV-Anlagen mit Rauch- und Wärme-Abzugsanlagen auf großen Flachdächern zusammenpassen (Seite 14) und wie sich die Begrünung von Gebäuden im Brandfall verhält (Seite 20).

Wir zeigen, dass auch bei ökologisch nachhaltiger Dämmung mit Werkstoffen aus Holzfaser der Brandschutz nicht zu kurz kommen muss (Seite 26) und dass Holzfenster eigentlich immer eine gute Idee sind - etwa auch in Baudenkmälern (Seite 54).

Daneben geht es um innovative Lösungen in den Bereichen Elektro- und Gebäudetechnik sowie Gebäudehülle, und das sowohl auf der Produktseite als auch in der Umsetzung in verschiedenen Gebäudearten.

So lassen sich durch Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Videotechnik kritische Temperaturen an Hand unsichtbarer Zeichen aufspüren, bevor ein Feuer entsteht - auch in sehr hohen oder nach oben offenen Architekturen (Seite 30). Wir berichten von Druckbelüftungsanlagen in einem Frankfurter Bürohochhaus (Seite 36), Brandabschottungen in Hotels, die aus Containern bestehen (Seite 36) und Dachfenstern, die unter einem Schul-Innenhof eingebaut sind (Seite 44). Brandmeldesysteme sorgen in diversen baulichen Umgebungen, wie etwa einer Kompostaufbereitungsanlage (Seite 34), in einem Kunstmuseum (Seite 46), in Sonderbauten wie Bildungs-, Gesundheits- und Senioreneinrichtungen (Seite 60) und natürlich im Wohnungsbau (Seite 56) für Sicherheit.

Viel Spaß beim Blättern und Lesen in unserer diesjährigen Ausgabe!

Fachtitel 'Vorbeugender Brandschutz 2024'. Herausgegeben vom Verlag HUSS-Medien GmbH.

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Martina Eisinger

Redaktionelle Mitarbeiterin
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