Verkehrssicherungspflicht: Rundum-Vorsorge-Pflicht gibt es nicht

Ja, Eigentümer von Wohngebäuden sind für die Verkehrssicherungspflicht ihres Gebäudes zuständig. Zentrale Wege und Zugänge müssen geräumt, gestreut oder von Hindernissen befreit werden. Aber...
 

Pixabay/ Monsterkoi
Pixabay/ Monsterkoi

Nicht jeder Weg muss vom Eigentümer eines Grundstücks mit derselben Sorgfalt geräumt, gestreut oder von Hindernissen befreit werden.

Während es bei zentralen Zugängen durchaus erforderlich ist, sehr akkurat vorzugehen, darf man es bei einem selten genutzten Zuweg auch mal etwas großzügiger angehen.

Der konkrete Fall drehte sich um einen unbeleuchteten Steinweg, der über eine offene Tür von der Garage aus erreichbar war und zur Terrasse führte. Eine Nachbarin nutzte ihn, rutschte auf nassen Blättern und Moos aus, verletzte sich (unter anderem Kreuzbeinfraktur) und forderte 20.000 Euro Schadenersatz sowie Schmerzensgeld.

Doch durch zwei Instanzen hindurch wurde ihr nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS bereits die beantragte Prozesskostenhilfe verwehrt. Zwar sei ein Eigentümer auch für kleinere Wege verantwortlich, hieß es in der Entscheidung, aber es wäre "utopisch", eine Rundum-Vorsorge zu erwarten. Die Verletzte hätte angesichts der Umstände selbst etwas mehr Acht geben müssen.

Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 17 W 17/22

Quelle: LBS Infodienst recht & Steuern

Allgemeine Hintergrund-Infos

Allgemeine Verkehrssicherungspflicht - wichtige gesetzliche Grundlagen

• Nach § 823 BGB ist der Eigentümer eines Wohngebäudes für die Verkehrssicherungspflicht seines Gebäudes zuständig. Dies kann auf den Verwalter delegiert werden.
•Weiterhin gelten auch die §§ 836-838 BGB
• Zunehmend wird die Verkehrssicherungspflicht von deutschen Gerichten restriktiv ausgelegt, sodass eine umfangreiche Überwachung notwendig ist, damit Sie nicht in die Haftung genommen werden können.

Diese und noch viel mehr wertvolle Informationen finden Sie im IVV-Fachworkshop: Allgemeine Verkehrssicherungspflichten für Verwalter und Vermieter am 30.10.2024 >> Mehr Infos
>> nach Beendigung der Veranstaltung können Teilnehmer sich die Aufzeichnung in Ihrem Kundenkonto jederzeit erneut anschauen. Auch Neukunden können sich ein Konto erstellen und eine Aufzeichnung käuflich erwerben. (gleicher Link wie oben)

Martina Eisinger

Redaktionelle Mitarbeiterin
Sie können dieses Muster als Anlage Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass bei der Erhebung von personenbezogenen Daten der Betroffene zu informieren ist. Unter anderem soll dem Betroffenen mitgeteilt werden, zu welchem Zweck die Daten...
Printer Friendly, PDF & Email
20.12.2024
Mietrecht
Ausgerechnet zur Advents- und Weihnachtszeit kommt es immer mal wieder zu Streitigkeiten unter Nachbarn, oder ein Mieter droht eine Mietminderung wegen Ruhestörung an. Mal geht es um einen Brand in...
31.1.2023
Betriebskosten | Recht
Ein Vermieter gab ohne konkreten Anlass die Reinigung der Wasserrohre in seiner Immobilie in Auftrag. Da die Mieter sich anschließend weigerten, für diese Arbeiten aufzukommen, landete der Fall vor...
19.5.2025
Wohnraumpotenzial in deutschen Städten
Alle sind sich einig: es müssen mehr Wohnungen her. Doch insbesondere in Großstädten fehlen die Flächen für den Neubau. Aktuelle Analysen zeigen erhebliches Potenzial für zusätzlichen Wohnraum durch...
11.8.2023
Schönheitsreparaturen und Co.
Die Wandfarbe trägt viel zum Erscheinungsbild einer Immobilie bei. Das dürfte ein Grund dafür sein, warum Mieter und Eigen­tümer so häufig darüber ins Streiten kommen. Immer wieder ist umstritten, ob...
20.12.2023
Kerzenschein und Feuerwerk
Kerzenlicht in der Advents- und Weihnachtszeit bringt Hoffnung und Zuversicht in die dunkelsten Wochen des Jahres – und leider verursachen offene Flammen und Feuerwerk immer wieder schwere Schäden an...
21.12.2022
Heizen und Wärme
Es gibt wohl kaum etwas Unangenehmeres als im Kalten sitzen zu müssen. Trotz aller Spareinsicht beim Thema Heizen: Ein Hauseigentümer oder Vermieter darf nicht einfach die Gasversorgung unterbrechen...