Grundstückseigentümer müssen ersatzweise Entsorgungsgebühren bezahlen
Zahlen Mieter die fälligen Abfallbeseitigungsgebühren nicht, so ist die Behörde berechtigt, den Betrag ersatzweise von den Eigentümern einzufordern. Das Verwaltungsgericht Neustadt vertrat diese Meinung in einem Rechtsstreit. Auch Eigentümer eines Grundstücks kämen in diesem Sinne als Schuldner in Frage, wenn der eigentlich betroffene Mieter ausfalle.
VG Neustadt, Aktenzeichen 4 K 843/15.NW.
Mülltonnen eigenständig zur Straße bringen
Müllfahrzeuge sind oft sehr groß und schwergängig. Aus diesem Grund können Grundstückseigentümer nicht ohne weiteres von den Müllwerkern verlangen, dass sie etwa 50 Meter rückwärts in ihr Anwesen fahren. Dort bestand keine ausreichende Wendemöglichkeit. Das Verwaltungsgericht Neustadt verlangte von den Grundstückseigentümern, ihre Tonnen eigenständig die 50 Meter zur nächsten Straßeneinmündung zu fahren, damit sie geleert werden können.
VG Neustadt, 4 K 488/22.NW.
Extreme Vermüllung einer Mietwohnung rechtfertigt Kündigung
Im vorliegenden Fall befand sich im Flur einer Zwei-Zimmer-Wohnung knöchelhoch Unrat und an der Decke hingen Insektennester. Die Arbeitsplatte in der Küche war durchfeuchtet und teilweise bereits eingebrochen. In den Parkettboden waren Geldstücke eingetreten. Das Amtsgericht München hielt angesichts dieser Tatsachen eine fristlose Kündigung für angemessen.
AG München, Aktenzeichen 416 C 5897/18.
Nachbarn mit Müll ärgern rechtfertigt Kündigung
Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, trotzdem musste es das Landgericht Köln in einem Urteil eigens feststellen: Verschmutzt ein Mieter trotz Abmahnung wiederholt die Terrasse seines Nachbarn, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Betreffender Mieter hatte auf die unter seiner Wohnung liegende Terrasse regelmäßig Knochen, Tonscherben, Erde, Salat und sonstige Grünabfälle "herabregnen" lassen.
LG Köln, Aktenzeichen 10 S 139/15.
Verlegung der Mülltonnen ist kein Mietmangel
Den Weg zu den Mülltonnen einer Wohnanlage muss man mehrmals die Woche auf sich nehmen. Deswegen ist es keine Kleinigkeit, wenn der Müllplatz um gut 150 Meter verlegt wird. Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg stellte in dem Zusammenhang aber fest, dass eine derartige Verlegung nur einen unerheblichen Mietmangel darstellt und deswegen keine Minderung der monatlichen Zahlungen rechtfertigt.
AG Berlin-Lichtenberg, Aktenzeichen 6 C 350/21.
Alte Autos abstellen erlaubt?
Wenn jemand Altfahrzeuge auf seinem Grundstück lagert, dann stellte das nicht automatisch eine umweltgefährdende Abfallbeseitigung dar. Im konkreten Fall wollte der Grundstückseigentümer die Autos zu einem späteren Zeitpunkt restaurieren. Das Oberlandesgericht Naumburg vertrat die Meinung, die durchaus noch restaurierbaren Fahrzeuge könnten nicht als Abfall bezeichnet werden. Bei Oldtimern dürfe auch der Aspekt der Wirtschaftlichkeit in den Hintergrund treten.
OLG Naumburg, Aktenzeichen 2 Rv 45/16.
Aber: Ein in einem Mietvertrag inkludierter Mieterparkplatz berechtigt den Mietenden nicht dazu, dort längerfristig abgemeldete Fahrzeuge abzustellen. Der Vermieter darf abgemeldete Fahrzeuge entfernen. Dies entschied 2006 das Amtsgericht Berlin-Weißensee, Aktenzeichen 8 C 116/06.
Anlocken von Tauben sollte unterlassen bleiben
Wenn ein Grundstückseigentümer ständig verwilderte Tauben anlockt, dann kann der Nachbar nach Ansicht des Amtsgerichts Hannover mit gewissen Erfolgsaussichten auf Unterlassung klagen. Hier war der Kläger massiv in der Nutzung seines Anwesens beeinträchtigt, weil er es ständig mit Taubenkot, lautem Gurren und Flügelschlagen zu tun hatte. Die Vogelschwärme hielten sich nämlich erwartungsgemäß nicht an die Grenzen zwischen beiden Grundstücken, sondern bewegten sich ständig zwischen ihnen.
AG Hannover, 502 C 7456/22.
Falsch eingeworfene Reststoffe können teuer werden
In einer Hausgemeinschaft fanden sich immer wieder falsch eingeworfene Reststoffe, sodass der Inhalt der Tonnen kontrolliert und nachsortiert werden musste. Die Kosten dafür legten die Vermieter als Betriebskosten um. Das Amtsgericht Frankenthal stellte fest, dass der vermieter dazu berechtigt war.
AG Frankenthal, Aktenzeichen Az.: 3a C 288/18
Gesonderte Erklärung an die Mieter für Entsorgung von Sperrmüll
Will ein Vermieter bei preisgebundenem Wohnraum einen Müllservice zur Entsorgung von Sperrmüll einsetzen und die Kosten dafür umlegen, dann sollte er das zuvor in einer gesonderten Erklärung gegenüber den Mietern kundtun. Wenn es sich um größere Abrechnungseinheiten handelt, dann kann nach Meinung des Amtsgerichts Münster eine Beteiligung an den Kosten unbillig sein. Der Betroffene wohnte 300 Meter von dem Ort entfernt, an dem der Sperrmüll entsorgt werden sollte.
AG Münster, Urteil vom 07.01.2019; Az.: 6 C 1967/18.
Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS
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Martina Eisinger
