Mietvertrag

Mülltrennung als mietvertragliche Pflicht

Die Mülltrennung ist heutzutage eine allgemein bekannte und weitgehend akzeptierte Pflicht, die allerdings auf verwaltungsrechtlichen Gesetzen beruht und damit eigentlich (nur) eine Verpflichtung von Bürgern gegenüber dem Staat begründen. Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese beschäftigt sich (kurz) mit der Frage, ob diese Pflichten auch im Mietverhältnis gelten und welche Folgen Pflichtverstöße gegebenenfalls haben können.

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Bild: mrmohock/stock.adobe.com
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Geringfügige Verstöße gegen die getrennte Sammlung von Abfällen sind kein Kündigungsgrund

Entscheidung

Die Beklagte hatte im Oktober 2021 von der Klägerin eine Einzimmer-Wohnung im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses in Hamburg gemietet. Im Mietvertrag ist folgende Klausel enthalten:

„Es gilt eine Pflicht zur Mülltrennung durch den Gelben Sack sowie Altglas- und Papier-Container. Diese ist einzuhalten. Gelbe Säcke erhalten Sie unter …“

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Dr. Jonas Müller

Dr. Jonas Müller
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, wronna+partner.gbr

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Artikel Mülltrennung als mietvertragliche Pflicht
Seite 52 bis 53
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