Gerümpel in und vor Mietwohnung rechtfertigt keine Kündigung

Wenn ein Mieter eine größere Menge Gerümpel ansammelt, dann reicht das alleine noch nicht zwingend für eine fristlose Kündigung. Erst beim Vorliegen einer erheblichen Belästigung der Nachbarn oder bei einer konkreten Gefährdungslage ist das möglich.

BILD: PIXABAY/MANFREDRICHTER
BILD: PIXABAY/MANFREDRICHTER

Der Fall: Der Mieter eines Hauses hatte früher einen Handel mit Trödel betrieben. Überreste davon bewahrte er in Kartons auf dem Dachboden und im Keller auf. Auch auf der Treppe und vor dem Eingangsbereich fanden sich diverse Gegenstände. Der Eigentümer sprach dem Mieter unter anderem deswegen die Kündigung aus. Der Zugang zum Haus sei durch die Ansammlung von Gerümpel erschwert. Insgesamt liege ein vertragswidriger Gebrauch des Objekts vor, schließlich sehe der Vertrag eine Nutzung zu Wohnzwecken vor.

Das Urteil: Das Amtsgericht sah keinen Anlass für eine Kündigung. Es liege kein rechtfertigender Grund dafür vor. Es stehe "den Beklagten frei, im Rahmen des Mietverhältnisses das angemietete Mietobjekt zu nutzen und hierbei auch Gegenstände und Kartons im Mietobjekt abzustellen", hieß es in der schriftlichen Urteilsbegründung. Anders sei es nur, wenn eine substanzielle Schädigung der Substanz der Immobilie vorliege oder eine Gefahrensituation entstehe.

Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 39 C 114/20

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

weitere Mietrechtsurteile - Recherchieren Sie in unserer Datenbank

Fahrräder, Kinderwagen, Rollator im Hausflur - was ist erlaubt?
Treppenhaus ist keine Rumpelkammer
Fachartikel: Die Hausordnung: Was Vermieter beachten müssen

Mietrechtsurteile rund um die Nutzung der Küche
"Schwarzbauten" auf Bäumen und im Garten
Sonnen- und Sichtschutz: Welche Urteile Vermieter kennen sollten
Wann hat der Vermieter ein Recht auf Besichtigung?

SERVICE-TIPP:
Um Ärger und Streit mit dem Mieter zu vermeiden, können Sie als Vermieter oder Verwalter von vorne herein auf eine Hausordnung verweisen. Dort sollten Sie festhalten, was zu einem gütlichen Miteinander im Mietshaus beiträgt. Hier können Sie sich eine Hausordnung herunterladen und an Ihre Bedürfnisse anpassen.

 

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass bei der Erhebung von personenbezogenen Daten der Betroffene zu informieren ist. Unter anderem soll dem Betroffenen mitgeteilt werden, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden, an wen die Daten weiter...
Printer Friendly, PDF & Email
5.6.2024
Die Gegenstände, die ein Vermieter mitvermietet, beispielsweise bei einer möblierten Wohnung, sind Eigentum der Vermieterseite. Kommt es zu Schäden dieser Sachen, zum Beispiel durch ein Unwetter und...
24.3.2025
Der Umgang mit Schmutz und Müll in Wohnanlagen, insbesondere mit der Mülltrennung und Abfallbeseitigung sorgt immer wieder für Streit zwischen Bewohnern und Vermietern oder Eigentümern. Dieser Artikel...
31.1.2024
Gebäudesicherheit
Brandschutz ist weder ein Randthema, noch ein Saison- oder Modethema. Die Einhaltung von Brandschutzregeln ist eine zentrale Verpflichtung für Vermieter:innen und Mieter:innen.
20.12.2024
Mietrecht
Ausgerechnet zur Advents- und Weihnachtszeit kommt es immer mal wieder zu Streitigkeiten unter Nachbarn, oder ein Mieter droht eine Mietminderung wegen Ruhestörung an. Mal geht es um einen Brand in...
3.6.2022
Die Mietkaution nach Auszug des Mieters einzubehalten kann viel Gründe haben. Zu den berechtigten Gründen zählt zum Beispiel ein unsachgemäßer Gebrauch der Wohnung. Ein Vermieter kann die Auszahlung...
19.5.2022
Im Frühjahr lockt der Garten ins Freie. Die Jahreszeit bringt besondere Herausforderungen für Haus- und Grundbesitzer und Wohneigentümergemeinschaften mit sich - leider auch viel Streit unter Nachbarn...