BID fordert Maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum
Im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen hat das Bundesbauministerium (BMUB) gemeinsam mit den Partnern aus der BID konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet. Das Ministerium hat daraus ein „10-Punkte-Programm“ abgeleitet, welches der Startpunkt einer „Wohnungsbau-Offensive“ werden sollte. Praktisch umgesetzt wurde bisher zu wenig.
„Der Wohnungsneubau in Deutschland im Jahr 2017 lässt sich nur so beschreiben: zu wenig, zu langsam, zu teuer“, kritisierte Andreas Ibel, Vorsitzender der BID und Präsident des BFW Bundesverbandes.
Laut Ibel ist das Kernproblem, dass bezahlbares Wohnen und Bauen von der gesamten Bundesregierung noch nicht als gesamtgesellschaftliches Thema begriffen wird. Einerseits stockt man die Mittel für die soziale Wohnraumförderung um 1,5 Milliarden auf, andererseits werden in einigen Bundesländern diese Mittel nicht zweckgebunden eingesetzt. Er fordert: „Um eine Entspannung auf den Wohnungsmärkten zu erreichen, muss das Thema unter der neuen Bundesregierung zur Chefsache gemacht werden. Grundlage dafür müssen die Ergebnisse des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen sein“.
Neue Antworten beim Energieeinsparrecht und Normungswesen
So bleibt die Neukonzeptionierung und Vereinfachung des Energieeinsparrechts eine der größten Herausforderungen für die Bundesregierung. „Wenn Bauen und Wohnen bezahlbar bleiben soll, lassen sich Verschärfungen der EnEV 2016 nicht begründen. [...] Zudem plädieren wir dafür, die Anforderungen an Gebäude und das Energieeinsparrecht auf Treibhausemissionen umzustellen.“
Außerdem gelte es, den Regulierungsdschungel zu lichten und das Normungswesen auf den Prüfstand zu stellen. Ibel fordert eine mit EU-Recht konforme, einheitliche, verbindliche Musterbauordnung zu schaffen, die Standards auf einem vernünftigen Mindestmaß festlegt.
Investitionsanreize schaffen und Steuerwettlauf beenden
„Mehr als jede andere Branche ist die Immobilienwirtschaft auf langfristige, stabile finanzielle Rahmenbedingungen angewiesen“, betonte Ibel. „Erster Schritt der neuen Bundesregierung sollte deshalb die Erhöhung der linearen AfA von 2 auf sachgerechte 3 Prozent sein.“
Außerdem müsse der Steuerwettlauf bei der Grunderwerbsteuer endlich beendet werden. Steuererhöhungen gehen zu Lasten von günstigen Mieten, da die Erwerbskosten im Mietpreis abgebildet werden. Die BID fordert deshalb, die Grunderwerbsteuer bundesweit auf ein investitionsfreundliches Niveau von 3,5 Prozent zurückzuführen. Zudem solle die Abgabe beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie ausgesetzt werden.
Forderungen des BID für bezahlbares Wohnen und Bauen
• Überarbeitung der Baunutzungsverordnung hinsichtlich Aufstockung, Nachverdichtung und Durchmischung
Umsetzung der BauGB-Novelle und Nachbesserung bei der TA Lärm muss konsequent durchgeführt werden
• Umsetzung einer bundeseinheitlichen Musterbauordnung
Diese begrenzt die Standards auf ein vernünftiges Mindestmaß, sorgt für Transparenz, Vereinheitlichung und vermeidet teure Umplanungskosten sowie Anpassungsnotwendigkeiten. Außerdem fördert sie serielles Bauen und Typenbauten.
• Neukonzeption/Zusammenführung der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
Vereinfachung des Entwurfs des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2017. Die Wirtschaftlichkeit der Anforderungen muss gewährleistet bleiben.
• Normungswesen auf den Prüfstand stellen
Beschränkung auf gute, einfache, kostengünstige und auf Gefahrenabwehr beschränkte Standards.
• Erhöhung der linearen AfA auf sachgerechte 3 Prozent
Erhöhung der steuerlichen Normalabschreibung von aktuell 2 Prozent auf mindestens 3 Prozent. Durch steigende Anforderungen im Rahmen der Digitalisierung und der Erhöhung der technischen Standards werden Lebenszyklen von Gebäudeteilen immer kürzer.
• Genehmigungsverfahren beschleunigen
• Senkung der Grunderwerbsteuer und Grundsteuer mit Augenmaß
Vollständige Auflistung unter www.bid.info
Hintergrund BID
In der BID (Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland) arbeiten die Verbände BFW (Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen), DDIV (Dachverband Deutscher Immobilienverwalter), GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen), IVD (Immobilienverband Deutschland - Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen), vdp (Verband deutscher Pfandbriefbanken) und ZIA (Zentraler Immobilien Ausschuss) zusammen.