Der „Gebäude-TÜV“ des DIN-Instituts ist vom Tisch
Immobilieneigentümer sind grundsätzlich verpflichtet, möglichen Gefahren, die von ihren Gebäuden oder Grundstücken ausgehen könnten, zu begegnen. Diesem Ziel dienen regelmäßige Begehungen und Besichtigungen zur Aufdeckung von technischen Mängeln oder Schäden. Das DIN-Institut legte Anfang März den Entwurf einer neuen DIN 94681 vor, sie trägt den sperrigen Titel „Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude - Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtprüfungen und Zustandsbewertungen, Grundlagen und Prüflisten“.
Einführung einer zusätzlichen Prüfer-Qualifikation
Der Entwurf sah regelmäßige Prüfungen vor und führte auch eine neue Qualifikation für Personen ein, um solche Prüfungen durchführen zu können. Der Entwurf sah ein allgemeines Verfahren zur Beurteilung von Risiken vor, die von Gebäuden und Grundstücken ausgehen können. Dabei erfasst der Entwurf auch Bereiche, an die bauordnungsrechtlich Anforderungen gestellt werden, wie unter anderem Konstruktion und Standsicherheit, Feuerschutz, Absturz- und Sturzsicherung, technische Anlagen.
„Eigentümer hätten 250 Kontrollen durchführen müssen“
Kritik am DIN-Entwurf kam umgehend vom Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland-Pfalz. Dessen Landesvorsitzender Chistoph Schöll forderte das DIN-Institut dazu auf, diese Pläne sofort und umgehend aufzugeben. Seine Begründung: „Das Letzte, was wir jetzt brauchen können, sind weitere Normen und Bürokratiemonster, die das Wohnen verteuern.“ Haus & Grund kritisierte unter anderem, dass der DIN-Entwurf rund 250 Kontrollpunkte aufliste, die es zumindest in Teilen abzuarbeiten gelte. Darunter fielen jährliche Kontrollen von Treppengeländern, Balkonbrüstungen oder Dachrinnen.
Bayerns Bauminister nennt die Idee „kontraproduktiv“
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter forderte ebenfalls öffentlich die ersatzlose Streichung des DIN-Entwurfs. Der Vorstoß sei „kontraproduktiv“, denn solche Prüfungen brächten keinen wesentlichen Mehrwert und kosteten viel Geld. Bernreiter, derzeit auch Vorsitzender der Bauministerkonferenz der Länder wollte sich dafür einsetzen, „dass der Entwurf ersatzlos gestrichen wird“.
Bernreiter verwies auf den neuen gesetzlichen Gebäudetyp E für vereinfachtes Bauen. In Bayern würden derzeit in 19 Pilotprojekten neue Bau- und Wohnformen ausprobiert. Ziel sei es, mehr Flexibilität und Spielräume bei Bauvorhaben zu schaffen und Bürokratie abzubauen.
DIN-Institut: „Wir wollten praktischen Leitfaden liefern“
Das DIN-Institut betont in seinen Stellungnahmen, dass der DIN-Entwurf nicht darauf abgezielt habe, neue Verpflichtungen zu schaffen. Die DIN 94681 sollte vielmehr als praktischer Leitfaden dienen, der bestehende gesetzliche Anforderungen bündelt und verständlich aufbereitet. Eigentümer von Immobilien erhielten konkrete Handlungsempfehlungen und Checklisten, um Gefahrenquellen zu erkennen und Haftungsrisiken zu minimieren. Die DIN wäre freiwillig in der Anwendung gewesen und sollte dabei unterstützen, durch frühzeitige Risikoerkennung, Kosten zu senken und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Wie DIN-Empfehlung Rechtskraft bekommen
DIN-Normen sind ihrer Natur nach zwar lediglich Empfehlungen und damit freiwillig in der Anwendung, quasi Gesetzeskraft erhalten sie aber allein dadurch, dass sie in Streitfällen von Gerichten als Beurteilungsmaßstäbe angewandt werden. Auf diesen Mechanismus hatte der Verbraucherschutzverband „Wohnen im Eigentum“ (WiE) in der Anhörung zum DIN-Entwurf hingewiesen. Die DIN habe zwar keine unmittelbare Rechtswirkung, könne aber eine mittelbare Rechtswirkung entfalten, sofern Gerichte sie bei Streitigkeiten als Auslegungshilfe heranziehen. Zudem gab WiE zu bedenken, dass Unternehmen und Verbraucher die DIN-Vorgaben in Verträge integrieren könnten. „Gerade im Versicherungsbereich hätte das vermutlich häufiger zum Leistungsausschluss geführt, wenn die DIN Vertragsbestandteil wird, der betroffene Eigentümer als Versicherungsnehmer die Vorgaben aber gar nicht umsetzen kann.“ Die Kontrolle des Gebäudes selber sei Eigentümern zwar grundsätzlich zuzumuten, die umfangreichen Dokumentationspflichten hingegen könnten aus Sicht von WiE allerdings zu unangemessenem Zusatzaufwand führen.
VDIV: „Scheinpflicht durch die Hintertür“
Einen gemeinsamen Einspruch gegen den DIN-Entwurf eingereicht hatten auch der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID). Die im Einspruch formulierten Kernkritiken stießen offenbar auf breite Zustimmung: fehlende gesetzliche Grundlage, versteckte Pflichtenverlagerung, erheblicher Mehraufwand, keine wirtschaftliche Folgenabschätzung und die drohende Etablierung einer Scheinpflicht durch die Hintertür. Der VDIV feiert die Rücknahme des DIN-Entwurfs als „Erfolg gegen die ausufernde Bürokratie“. Gerade in Zeiten, in denen die Bundesregierung unter Bundeskanzler Merz dem Bürokratieabbau eine zentrale Rolle im Koalitionsvertrag einräumt, sei dieses Ergebnis ein wegweisendes Signal.
Regierung zeigt sich kritisch gegenüber Normungsunwesen
Tatsächlich enthält der zwischen CDU/CSU und SPD ausgehandelte Koalitionsvertrag zwei kritische Bemerkungen zum Normungswesen. Zum einen will die Regierung eine unabhängige Stelle zur Kostenfolgeprüfung von DIN-Normen einsetzen. Zum anderen heißt es zur Absicherung des Gebäudetyp E wörtlich: „Die Bindungswirkung von Normsetzungen durch Selbstverwaltungsorganisationen wird überprüft und auf ein sicherheitsrelevantes Maß zurückgeführt“ – eine Spitze gegen das Deutsche Institut für Normung.
DIN-Institut: "Ein ganz normaler Vorgang"
Das DIN-Institut betont, dass Normen nicht im Alleingang unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen würden. Auf die Frage der IVV-Redaktion nach den Gründen für das Aus des "Gebäude-TÜV" betont Pressesprecher Julian Pinnig den öffentlichen Charakter des Normungsprozesses. Nach Abschluss der mehrwöchigen Kommentierungsphase habe der zuständige Ausschuss für den Norm-Entwurf DIN 94681 beschlossen, das Projekt einzustellen. Die Einstellung eines Normprojektes aufgrund öffentlicher Einwendungen sei nichts Ungewöhnliches. Für die weitere Bearbeitung des Themenkomplexes "Verkehrssicherheit von Wohngebäuden" plane der Ausschuss einen Workshop mit den externen Kritikern.














