Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter

Verbände warnen Bundestag vor Abschaffung

In einem gemeinsamen offenen Brief haben sich Wohnen im Eigentum (WiE), der Verband deutscher Immobilienverwalter (VDIV), der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erneut an die Politik gewandt. Anlass ist die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter:innen. Der Deutsche Bundestag befasst sich diesen Mittwoch, 28.01.2026, in erster Lesung mit dem entsprechenden Gesetzentwurf.


 

Das Kabinett hatte sich für ein Ende der Weiterbildungspflicht ausgesprochen. Foto: picture alliance / Ipon
Das Kabinett hatte sich für ein Ende der Weiterbildungspflicht ausgesprochen. Foto: picture alliance / Ipon

Die Verbände kritisieren das Vorhaben scharf und warnen vor weitreichenden negativen Folgen für Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter:innen und Mieter:innen. Die geplante Streichung der Weiterbildungspflicht wird von der Bundesregierung mit dem Ziel des Bürokratieabbaus begründet. Aus Sicht der Verbände greift diese Argumentation jedoch zu kurz und verkennt die besondere Schutzbedürftigkeit eines hochsensiblen Marktbereichs. „Ein Wegfall würde die Schutzarchitektur für Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter spürbar schwächen und zwar in einem Moment, in dem Anforderungen durch Klimapolitik, Technik, Rechtsprechung und Digitalisierung deutlich steigen“, heißt es. „Weiterbildung ist kein Bürokratiehemmnis, sondern das absolute Mindestmaß an Verbraucherschutz in einem Markt, in dem es um existenzielle Vermögenswerte geht“, erklärt Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum (WiE). „Wer Eigentum verwaltet, trägt Verantwortung – und diese Verantwortung setzt aktuelles Fachwissen zwingend voraus.“ Gerade angesichts zunehmender regulatorischer, technischer und energetischer Anforderungen an den Verwalterberuf sei der Verzicht auf verbindliche Qualifikation das falsche politische Signal.

Umfrageergebnisse untermauern Forderungen

Die Verbände untermauern ihre Forderung mit aktuellen Umfrageergebnissen. Eine von WiE durchgeführte Umfrage mit Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus über 1700 WEGs zeigt, dass eine deutliche Mehrheit der Wohnungseigentümer die Weiterbildungspflicht ausdrücklich unterstützt: 89 Prozent sprechen sich für deren Beibehaltung oder sogar Ausweitung aus. 84 Prozent befürchten negative Folgen für Wohnungseigentümergemeinschaften, sollte die Pflicht abgeschafft werden.

Aus Sicht der Branche selbst ist die Bedeutung kontinuierlicher Weiterbildung unstrittig. In einer Umfrage des VDIV bewerten 84,9 Prozent der teilnehmenden Verwalterinnen und Verwalter regelmäßige Fortbildung als wichtig oder sehr wichtig für die Qualität ihrer Arbeit. Gleichzeitig hält eine deutliche Mehrheit die Begründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, man wolle mit der Abschaffung Bürokratie abbauen, für nicht überzeugend.

WiE: sinkende Sachkunde verschärft Risiken für Wohnungseigentümer

Das aktuelle Schreiben knüpft an einen offenen Brief aus dem Oktober 2025 an, der von insgesamt 20 Unternehmens- und Verbraucherschutzverbänden unterzeichnet wurde. Darin hatten sich die Organisationen bereits gegenüber dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dafür ausgesprochen, die Weiterbildungspflicht als zentrales Element der Berufszulassung beizubehalten und im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht aufzuheben. „Wer sich nicht fortbildet, verliert angesichts der zunehmenden regulatorischen und technischen Anforderungen an Immobilienverwaltungen, energetische Sanierungen und den Verbraucherschutz zwangsläufig die notwendige Sachkunde für eine rechtssichere Berufsausübung“, heißt es in der damaligen Stellungnahme. An dieser Einschätzung habe sich nichts geändert.

Dr. Sandra von Möller warnt vor den Folgen: „Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht würde bestehende Risiken für Wohnungseigentümer weiter verschärfen. Wer hier dereguliert, nimmt bewusst in Kauf, dass Eigentümer und Mieter für Fehlentscheidungen anderer zahlen.

Redaktion (allg.)

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