Bundestag beschließt Gesetzentwurf

Weiterbildung für Verwalter bleibt Pflicht – Kontrolle entfällt

Für Imobilienverwalter ist es weiterhin die Pflicht, sich fortzubilden. Prüfungen der Weiterbildungsnachweise durch die Behörden entfallen künftig allerdings. Der Deutsche Bundestag hat nun das Gesetz zum Bürokratieabbau, das ursprünglich die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Verwalter und Makler vorsah, in geänderter Form beschlossen. Zahlreiche Verbände der Wohnungswirtschaft hatten sich vehement für den Erhalt der Weiterbildungspflicht eingesetzt.

Die Pflicht zur Fortbildung bleibt für Immoilienverwalter weiter bestehen, für Makler wird sie entfallen. Foto: fovito/stock.adobe.com
Die Pflicht zur Fortbildung bleibt für Immoilienverwalter weiter bestehen, für Makler wird sie entfallen. Foto: fovito/stock.adobe.com

Das Parlament hat entschieden, die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter beizubehalten. Entfallen wird sie hingegen für Makler. Die bisherige Regelung, die mindestens 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren für beide Berufsgruppen vorgesehen hat, sollte nach einem Vorschlag des Bundeswirtschaftministeriums im Zuge von Bürokratieabbau gestrichen werden. Nun haben die Abgeordneten für eine Zwischenlösung votiert.

Qualitätsstandard gesichert

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) begrüßt die Entscheidung des Bundestags ausdrücklich. Seiner Ansicht nach sichert sie einen zentralen Qualitätsstandard in einer Branche, die Verantwortung für Millionen Wohnungen, erhebliche Vermögenswerte und das Zuhause vieler Menschen trägt. Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, ergänzt: „Treuhänderisch tätige Wohnimmobilienverwaltungen haben eine hohe Verantwortung. Dazu gehört die praktische Umsetzung von weit mehr als 60 Gesetzen und Verordnungen. Zudem gehören Verwaltungen zu den wenigen Berufsgruppen, die nach § 5 RDG Rechtsdienstleistungen für Dritte erbringen dürfen. Das setzt aktuelle Rechtskenntnisse voraus und stützt eine Fortbildungspflicht als verhältnismäßigen Standard. Wer in diesem Umfeld fachliche Mindeststandards abschaffen will, verkennt die Realität.“

Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum, sagt: „Dass die Weiterbildungspflicht für Verwalter erhalten bleibt, ist ein klarer Erfolg. Die Pflicht sichert Qualität und Rechtssicherheit in der Immobilienverwaltung, das ist eine gute Nachricht für alle Wohnungseigentümer."

Mehr Professionalisierung gewünscht

„Gleichzeitig hätten wir uns ein stärkeres Bekenntnis zur kontinuierlichen Professionalisierung der Branche gewünscht“, sagt von Möller. Wohnen im Eigentum hatte eine Ausweitung der Weiterbildungspflicht auf mindestens 15 Stunden pro Jahr gefordert und setzt sich seit langem für einen Sachkundenachweis oder einen eigenständigen Ausbildungsberuf als Berufszugangsvoraussetzung ein. Derzeit besteht eine Weiterbildungspflicht in Höhe von 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren.

Ausrichtung der Tätigkeit war entscheidend

Dass die Weiterbildungspflicht für Verwalter beibehalten wird, während sie für Makler entfällt, wurde mit einer anderen Ausrichtung der Tätigkeit begründet: Verwalter gehörten zu den wenigen Berufen, die Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung für Dritte erbringen dürfen, heißt es in der Begründung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Vorhaben. Das setze aktuelle Rechtskenntnisse voraus und stütze eine Fortbildungspflicht als verhältnismäßigen Standard. Bei der Maklertätigkeit stehe demgegenüber typischerweise „die punktuelle Vermittlung im Vordergrund“. Eine fortlaufende treuhänderische Vermögensverwaltung und vergleichbare Dauerpflichten bestünden, anders als bei Verwalten, regelmäßig nicht.

 

 

Christian Veh

Christian Veh
Chefredakteur, IVV, media2business GmbH
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